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Wenn ein Prov.die Leitung aus irgendeinem Grunde blockt,jeder Tel.Anschl.hat 2 Doppelleitungen,ist also kein Probl.auf die andere Leitung zu gehen.
Vor einer Kündigung aus irgendwelchen Gründen sollte man erstmal eine Frist von 14 Tagen setzen (schriftlich). Einfach so kündigen bringt nix und wird bei niemanden anerkannt.
zu den Kommentaren: weder kann die Telekom als bisheriger Leitungsinhaber drauf, also doch Problem. Warum Fristsetzung 14 Tg., wenn Leistung verweigert wird? Ist das "einfach so"? Sind Sie Anwalt?
Anwälte posten hier nicht. Informiere Dich mal über den § 323 BGB.
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1&1 Kundenservice verdient den Namen nicht
Das Warten auf den "Komplettanschluss", also Telekomanschluss wegfallend und alles über diesen Anbieter hat gut über 2 Jahre gedauert, in dieser Zeit wurde nicht eine konkrete Antwort auf eMail- und Telefonanfragen gegeben. Telefonhotline hat offenbar keinerlei Entscheidungsbefugnis, Gespräche mit Entscheidungsträgern ab Abteilungsleiter aufwärts werden "aus Datenschutzgründen" verweigert. Technische Hotline ist bedingt aussagefähig, jedoch auch kostenpflichtig und hin und wieder (siehe Kündigungsgrund oben) extrem störrisch.
P.S. Die gemeldete Störung, bei der die Fehlersuche verweigert wurde, muss am Provider bzw. Netz gelegen haben, da nach einigen Stunden das Netz wieder verfügbar war und blieb, ohne dass ich die Leitungen aus den Wänden meines Hauses gerissen habe, um sie zu ersetzen bzw. die Installation der Kabel und Hardware verändern oder ersetzen musste...