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Zu diesem Bericht wurden bisher 3 Kommentare abgegeben
Die Berufsgruppe der Anwälte wird wenigstens nie arbeitslos, da ja viele Menschen nicht in der Lage sind sich selbst um Probleme zu kümmern. Alles schlecht bewertet ist unglaubwürdig.
Dein "örtlicher Netzbetreuer" hat scheinbar keine Ahnung vom Unterschied: DSL vs VDSL. Es gibt kein Sonderkündigungsrecht in deinem Fall.
Du kannst höchstens eine außerordentliche Kündigung aussprechen, aber nur wenn dauerhaft unter 8000kbit/s anliegen. (Fristsetzung nicht vergessen)
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1&1? Nie wieder!