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Wieder die alte Leier : gleich der Rechtsanwalt und der Verbraucherschutz. Wird doch langweilig,stets dasselbe Geschreibse !!!!
Hallo lieber Ruebezahl58,
Hallo Ruebzahl58, nicht die alte Leier. Nur ein weiterer Hinweis, dass 1&1 meine Schreiben von Oktober bis März nicht ernst genommen hat und Kunden wohl nur mit Rechtsbeistand anständig behandelt!
Das ist doch das große Problem, versprechen das blaue vom Himmel halten nichts und dann muß man sich nen Anwalt nehmen, war bei mir auch so, war aber auch schnell wieder weg von dem Sauhaufen
@JohnDoe oder John Doe oder wie noch? SAUHAUFEN = Fäkalsprache. Kinderstube? oder Absicht.
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20 Tage ohne Telefon
in den ersten 3 Monaten 20 Tage ohne Telefon...
Bei Wechsel zu 1&1 einfach beachten, dass in den AGB im Jahresmittel nur eine 97%-ige Verfügbarkeit garantiert wird. Wenn Sie also auf 11 Tage Telefonie verzichten können sparen Sie wirklich.
Falls Sie nicht auf Telefon verzichten können, belassen Sie Ihren Telefonanschluß am besten auf einer eigenen Leitung. Ein ständiges Update der Vermittlungssoftware, die bei Ihnen in der fritzbox installiert ist, ersparen Sie sich damit.
Die Durchsetzung meiner fristlosen Kündigung bei 1&1 habe ich jetzt über einen Rechtsanwalt beauftragt. Selbst bei 20 Tagen ohne Telefon sieht 1&1 eine fristlose Kündigung nicht als zulässig an. Meine Rechtschutzversicherung hat wohl jeden Tag einen 1&1-Geschädigten und wird aufgrund der frechen Vorgehensweise bezahlen,
allen Geschädigten viel Erfolg,
die Verbraucherzentralen unterstützen wohl auch,
liebe 1&1 - bin dann bald mal weg.