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So recht nicht. Änderungen die die Vertragslaufzeit berühren bedürfen von Rechts wegen ja der Zustimmung des Kunden.
Ohne Zustimmung des Kunden darf kein Vertrag verlängert werden, es sei denn automatische Verlängerung weil keine Kündigung ... alle Änderungen benötigen eine Zustimmung des Kunden.
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Bewrtung 1und1