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Nicht nur die Auftragsbestätigung sollte man lesen, sondern auch die AGB des Providers, auch wenn diese immer besonders klein geschrieben ist.
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Die Auftragsbestätigung entsprach nicht der beauftragten Leistung
Dies hätte für mich nicht nur den Verlust meiner bisherigen Rufnummern zufolge. Auch die Gesamtkosten für das beauftragte Paket verteuerten sich in der Auftragsbestätigung um ca. 140,-- EUR gegenüber dem Angebot/Auftrag.
Auch das im Angebot befindliche Sofort-Paket (UMTS-Stick zur Überbrückung) wurde von 1&1 nicht zur Verfügung gestellt, da an meiner Anschlussadresse angeblich nicht ausreichend Bandbreite zur Verfügung steht.
Trotz dieser durch den Anbieter einseitig vorgenommenen, signifikanten Änderungen und Kürzungen im Leistungsumfang bestätigte der Anbieter den verbleibenden Restauftrag ohne Rückfrage, ob ich als Kunde in den Vertrag auch trotz des eingeschränkten Leistungsumfanges eintreten möchte.
Selbst der Hinweis auf die nicht erfolgende Anschluss/Rufnummernübernahme und den daraus resultierenden Verlust der bisherigen Rufnummern war in nur ein kleiner Absatz in der Mitte der Auftragsbestätigung, der leicht überlesen werden kann.
Ich habe meinen Auftrag daraufhin umgehend widerrufen. Der Widerruf erfolgte reibungslos über die 1&1 Hotline und zur Sicherheit nochmals per Fax über eine Faxnummer, die ich bei der Hotline erfragt habe.
Was immer gilt, rate ich hier nochmal besonders: Auftragsbestätigungen immer aufmerksam lesen.