Bericht unzumutbar?
vorheriger Bericht
nächster Bericht
War dieser Bericht für Sie hilfreich?
Zu diesem Bericht wurden bisher 2 Kommentare abgegeben
Eine Kündigungsbestätigung ist auch als E-Mail rechtsverbindlich. Wobei mir das eh egal wäre wie mir das zugesandt wird. Hauptsache schriftlich.
Eine Kündigung muss nicht bestätigt werden, weil es eine einseitige Willenserklärung ist. Auch als eMail wäre sie rechtsverbindlich.
Eigenen Kommentar abgeben
Melden Sie sich mit Ihren Benutzerdaten an, um Ihre Bewertung abzugeben. Wenn Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich hier registrieren.
Enttäuschung über 1 und 1