Bericht unzumutbar?
vorheriger Bericht
nächster Bericht
War dieser Bericht für Sie hilfreich?
Zu diesem Bericht wurden bisher 6 Kommentare abgegeben
1&1 wird sicherlich erst nach Ablauf der 2jährigen Vertragslaufzeit den Anschluss wieder freigeben. Bis dahin musst du weiter zahlen. Es sei denn, das Gericht entscheidet anders - Viel Glück !
So wie schon gesagt wurde: Ermächtigung widerrufen, Kündigung schreiben, was man nicht bekommt- muss man nicht entgelten.
Nur Winkeladvokaten raten zur Klage, wenn der Anbieter eine vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbringt? Ich glaube eher, man muss schon recht dämlich sein um dann still weiterzuzahlen.
Vwerbraucherzentrle informieren!!!!!!!!!!!!!!!
Der Anwalt ist übrigens ein Fachanwalt für Internetrecht und Verträge. Da alle Nachbesserungsforderungen an 1&1 erfolglos waren, war es natürlich unser gutes Recht zu kündigen. Wir klagen nun übrigens
nicht nur auf Leitungsfreigabe, sondern auch auf Schadenersatz für die Ausfallzeiten des Anschlusses. Und haben zum Glück Rechtschutz.
Eigenen Kommentar abgeben
Melden Sie sich mit Ihren Benutzerdaten an, um Ihre Bewertung abzugeben. Wenn Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich hier registrieren.
Kundenknebelung und mieser Service