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Zu diesem Bericht wurden bisher 3 Kommentare abgegeben
Hallo! In den AGBs unter Leistungsmerkmale mal nachsehen,dort garantiert 1&1 97% Jahresverfügbarkeit ,jetzt die 3% auf 365tg umrechnen dann hat man anspruch auf Entschädigung .Frist 11Tage
Ist doch klar, dass nach unten geregelt wird, wenn die höhere Geschwindigkeit instabil ist. Wie soll die Verbindung denn sonst stabil werden? Vielleicht den DSLAM vors Haus setzten?
Wo garantiert 1und1 97% Jahresverfügbarkeit. Ihr solltet den entsprechenden Abschnitt erstmal richtig lesen und auch verstehen was ein Jahresmittel ist. Das ist schlicht ein Durchschnittswert.
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Schlechter Service und Verar...e nach Beschwerde
Leider hat meine Leitung seit Wiederherstellung nur noch 8000 kbit/s, und nach einer Mail an den Service hieß es nur, daß sind normale Schwankungen. Komischerweise muß ich dann wohl den Speedtest immer genau zu dem Zeitpunkt machen zu dem die Schwankungen ihren 8000er Stand haben.
Mein Fazit, wer einen guten Service möchte braucht den nicht bei 1&1 suchen. Den gibts da nicht. Und nach Beschwerden wird einem einfach die Geschwindigkeit runtergedreht, nach dem Motto "Wenn du uns ärgern willst, ärgern wir zurück".
Auf jeden Fall ist der Vertrag schonmal vorab gekündigt, und evtl. ergibt sich auch noch ein Sonderkündigungsrecht.