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Fristlose Kündigung bei Nichterreichen der vereinbarten DSL-Bandbreite Amtsgericht Fuerth, Urteil v. 07.05.2009 - Az.: 340 C 3088/08
@OnkelFranz: Bei Tip ist zu beachten "Nichterreichen der vereinbarten DSL-Bandbreite" von BIS ZU 16000 kBits - Weniger als die Hälfte ist also ein realistischer Kündigungsgrund
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Seit 4 Wochen nur noch mit Modemgeschwindigkeit :-((
Ich habe eine 16.000er Leitung bei der natürlich noch nie 16000 kbit/s ankamen. Ich begnügte mich jedoch auch mit 1500 kbit/s.
Seit 4 Wochen geht jedoch garnichts mehr und ich frage mich, was ich dagegen tun kann?
Ich habe bei der kostenpflichtigen Hotline angerufen und man hat mich nach kurzer Erklärung des Problems mit einem Techniker verbunden.
Der erklärte mir, er habe die Geschwindigkeit auf 2200 kbit/s
gedrosselt, dadurch wäre meine Internetverbindung jedoch stabiler.
Nun hab ich entweder gar keine Verbindung oder nur die eines Modems (max. 56kbit/s).
Eine Internetseite braucht nun mitunter mehrere Minuten um aufgebaut zu sein.
Leider habe ich kaum die Möglichkeit eines Wechsel zum anderen Anbieter, da hier in Oranienburg(Brandenburg) die Infrastruktur noch unterdurchschnittlich schlecht ist, was das Internet betrifft und ich auch meine Telefonnummer behalten möchte.
Schade, dass es auch für mich keine Erfolgsgeschichte ist, welche ich über Alice berichten kann :-(((