von , am um 07:46 Uhr

Nächstmögl. Kündigungszeitpunkt falsch&ungerechtfertigte Hardwarerückforderung!!

Wie bereits am 21.03.2012 berichtet, hat die EWE-Tel GmbH nicht immer die gleiche Auffassung zum "nächstmöglichen Kündigungstermin" wie der Kunde. Auch ti-belli hat wie ich dieselbe Erfahrung in seinem Kommentar vom 07.05.12 bestätigt.

Da ich auch genau wie von ti-belli beschrieben kostenlos erworbene Hardware nach meiner Vertragskündigung plötzlich zurücksenden sollte, da sonst 60,- Vertragsstrafe mit der Schlußabrechnung drohen würden, gehe ich von einem systematischen Verhalten der EWE-Tel Mitarbeiter bezüglich der "Kündigungskunden" aus!
Auch hier half erst wiederholter Schriftverkehr, mit der Aufforderung, die konkreten Vertragsgrundlagen zu benennnen, aus denen eine Rücksendepflicht hervorgeht. Daraufhin wurde die Forderung fallengelassen.

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