von , über "CleverKabel 16 (16.000/1.000)" von Kabel BW , am um 13:22 Uhr

Nach Umzug Mindestvertragslaufzeit verlängert auf 24 Monate

Ich habe den Umzug des Kabelanschlusses beantragt, am Telefon mit der Hotline wurde ich nicht auf die Verlängerung der Mindestvertragslaufzeit auf 24 Monate hingewiesen (nach aktuellem Verbraucherschutzgesetz darf man dies eh nicht mehr am Telefon machen). Nun habe ich gekündigt und kann endlich aus dem Vertrag raus.
Auch habe ich eine Kunden geworben, mir wurde auch ohne Online Werbung die Prämie in Aussicht gestellt (an der Hotline), diese habe ich nie bekommen.
Für mich ich KabelBW keine Alternative, wenn man das Telefon an einen festen Ort (Kabelanschlussdose), meine Wohnung ist komplett mit ISDN Kabel ausgestattet, da möchte ich in jedem Raum das Telefon nutzen können. Auch möchte ich kein WLAN oder Funktelefon. Da ist man bei KabelBW schon sehr eingeschränkt.
Ich werde aller Voraussicht nach einem DSL Anbieter mit 0 Monate Vertragslaufzeit wechseln, dann kann ich schnell aus dem Vertrag raus, wenn Sie es nicht gebacken kriegen.
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Zu diesem Bericht wurden bisher 3 Kommentare abgegeben

Kommentar von Miguel1405 19.12.2009 um 11:01 Uhr
Das sich die Vertragslaufzeit verlängert ist ja wohl klar ist bei anderen Anbietern auch nicht anderst.
Kommentar von DeeDoggy 20.12.2009 um 12:49 Uhr
Flenn doch. Keiner zwingt dich KBW zu nehmen. Und dass sich die Laufzeit verlängert ist doch wohl klar, Ist bei der DTAG auch nicht anders.
Kommentar von Pferdloeli 06.01.2010 um 14:40 Uhr
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