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Bei anderen Providern profitieren Bestandskunden gar nicht von Preissenkungen!Rechtlich ist das sauber!Mehr Leistung zum gleichen Preis!Kannste ja abbestellen!Wo ist das Problem?????????
Erstaunlich wie stark hier die NETCOLOGNE LOBBY vertreten ist! Verhalten ist rechtlich eindeutig unsauber.Joker Mobil ist nie Vertragsbestandteil gewesen,ob Preissenkung oder nicht spielt keine Rolle!
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Berechnung nicht beauftragter Leistung
Ich habe eine Doppel-Flat 6M ISDN (was auch genau so im NetCologne Online-Service angezeigt wird). Seit August 2007 taucht jedoch auch bei mir besagter Joker-Optionstarif auf der Rechnung auf, den ich nie beauftragt habe.
Aus der Begründung der NetCologne:
"Die Preissenkung ab 1.8.2007 war eine Neu-Kunden Aktion.
Wir haben zum 1. August bei unseren Bestandskunden eine Leistungsanpassung durchgeführt.
Konkret bedeutet dies: wir haben den Paketpreis für die Doppelflat 6M auf 40,90 Euro gesenkt und den Joker Mobil für 5 Euro eingerichtet.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen keine Gutschrift erteilen können.
Somit zahlen Sie weiterhin den ursprünglichen Grundpreis von 45,90 Euro, telefonieren mit dem Joker Mobil aber zukünftig günstiger in Mobilfunknetze.
Wenn wir Sie von unserem neuen Optionstarif Joker Mobil jedoch nicht überzeugen konnten, haben selbstverständlich die Möglichkeit den Optionstarif immer zum 01. eines Monats über den Onlineservice auszurichten."
Meines Erachtens ist ein solches Vorgehen der NetCologne rechtlich nicht haltbar. Ich habe jedenfalls den Fall der Verbraucherzentrale geschildert.
Ein Bekannter (ebenfalls NetCologne-Kunde) wurde jedenfalls bzgl. der neuen Preisgestaltung angeschrieben.
Ich würde in jedem Fall davon ausgehen, dass sich aus dem Vorfall zumindest ein Sonderkündigungsrecht ergibt.
Der DSL-Speedtest ergab in meinem Fall übrigens ein Wert im Bereich von DSL 4M.