von , über "Flat 2M" von NetCologne , am um 10:11 Uhr

Rechnungsschwindel bei Netcologne

Ich hatte bei Netcolgne vor Monaten aktiv eine Doppel-Flat (Min.) 2M DSL-Analog für 39,90 Euro gebucht.
Zwischenzeitlich ist der Preis für die Doppel-Flat (Min.) 2M DSL-Analog auf 34,90 Euro gesenkt worden.
Zu meinem Erstaunen musste ich in meinen Rechnungen feststellen, dass ich weiterhin insgesamt 39,90 Euro zahlte und nicht 34,90 Euro, weil Netcologne eigenmächtig, ohne meine Erlaubnis und aktive Zustimmung, den Optionstarif Joker Mobil für 5,00 Euro meinem Vertrag hinzugefügt hat. Netcologne versucht den drohenden Einnahmeausfall zu kompensieren, indem sie mir ein Zusatzprodukt untergejubelt haben, welches ich nie wollte und aktiv bestellt habe.
Ich forderte Netcologne auf nachzuweisen wann und wo ich aktiv den Optionstarif Joker Mobil beantragt habe?
Netcologne versucht sich rauszureden mit dem Argument, sie hätten eine e-mail oder einen Postbrief versendet mit der Info,dass sie dem Vertrag den Optionstarif Joker Mobil hinzugefügt hätten. Da ich nicht widersprochen habe,
hätte ich stillschweigend die Zustimmung dafür erteilt.
Als juristischer Laie kann ich nicht glauben, dass dies so in Ordnung ist. Dann könnte ja zu Beispiel meine
Autoversicherung einen Brief an mich senden, dass sie für mein Auto eine bisher nicht vorhandene Vollkasko in den Vertrag aufgenommen hat und ich, wenn ich dem nicht ausdrücklich widerspreche, dem durch Inaktivität zugestimme. Das kann doch nicht sein? Ich finde solches Verhalten nicht in Ordnung! Die Erstattung der zu Unrecht erhobenen Beiträge für den Optionstarif Joker Mobil lehnt Netcologne ab. Ein befreundeter Rechtsanwalt ist der Meinung, dass dieses Verhalten von Netcologne nicht rechtens ist. Ein juritisches Vorgehen lohnt sich aber bei einem so geringen Streitwert im Einzelfall nicht. Da Netcologne dies aber wahrscheinlich mit vielen Tausend Kunden so praktiziert, kommen sie in der Summe zu Unrecht in den Besitz von vielen Hunderttausend Euro. Warum moniert der Verbraucherschutz so ein Vergehen nicht. Ich habe es dort gemeldet und man reagiert nicht. Das müsste in die Zeitung und er Verbraucherschutz müsste im Interesse der Allgemeinheit dagegen vorgehen!
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Zu diesem Bericht wurden bisher 3 Kommentare abgegeben

Kommentar von unzufriedener Netcologne Kunde 27.11.2007 um 09:56 Uhr
Ich habe inzwischen die Meinung mehrerer neutraler Rechtsanwälte eingeholt. Alle sagen übereinstimmend, dass Netcologne das so nicht machen darf.
Kommentar von andyi 27.11.2007 um 12:50 Uhr
So wie ich das sehe ist der Kommentar von Wolf der einzig konstruktive hier! Mobil abwählen und gut ist. Was soll das Geschrei?
Kommentar von unzufriedener Netcologne Kunde 28.11.2007 um 23:04 Uhr
Erstaunlich wie stark hier die NETCOLOGNE LOBBY vertreten ist! Verhalten ist rechtlich eindeutig unsauber.Joker Mobil ist nie Vertragsbestandteil gewesen,ob Preissenkung oder nicht spielt keine Rolle!

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