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Zu diesem Bericht wurden bisher 3 Kommentare abgegeben
Was die GEZ macht, interessiert UM nicht. Um eine Aufhebung des Vertrages zu erreichen, haben Sie UM die amtliche Meldebescheinigung vorzulegen. Ohne diese kein Recht zu Aufhebung!
mmmh...GEZ bezahlt man doch überall,egal wo man wohnt oder ? naja ist ja nicht das Thema,aber das mit der Meldebescheinigung war bei meiner Kündigung bei Versatel genau das gleiche.Das muss schon so.
Da lohnen sich das Lesen der AGB und der einschlägigen Gerichtsurteile. Der Berichtschreiber liegt hier falsch.
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Vorsicht bei Umzug
Die vielgescholtene GEZ hat ohne zu Murren die Abbuchungen eingestellt. Unitymedia ist dazu nicht in der Lage.
Also vorsicht beim Umzug.
Bin in ein Gebiet gezogen in dem Unitymedia nicht vertreten ist habe mich aber aus pers. Gründen noch nicht umgemeldet.