von , über "DSL 2.000 (2048/384)" von Versatel , am um 18:15 Uhr

Keine Kulanz bei Sterbefall und dürftige Verfügbarkeit

Sieben Monate nach dem Tod meines Vaters, wurde versucht der Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Dies wurde Seitens der Versatel nicht ermöglicht, da in den AGB's nur ein Kündigungszeitraum von 6 Monaten gewährt wird. Dies ist völlig unverhältnismäßig, da zuvor wichtigere Sachen geregelt werden müssen, als der Telefonanschluss. Darüber hinaus, war die Verfügbarkeit des Internets dürftig und nicht zufriedenstellend, weshalb der Vertrag generell gekündigt worden wäre.
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