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Kontra Versatel

Vorsicht: Versatel sperrt Telefon- und DSL-Anschlüsse auch dann, wenn dies eindeutig rechtswidrig ist!

Hinweis: gemäß § 45 k Abs. 2 TKG (Telekommunikationsgesetz) darf ein Anschluß u.a. nur gesperrt werden, wenn die offene Forderung mindestens 75 Euro beträgt, und die Forderung ferner unbestritten ist (d.h., es darf ihr nicht schlüssig und fristgerecht widersprochen worden sein).

Das interessiert Versatel aber nicht: sie sperren - und zwar gleich mehrfach - auch dann, wenn diese Voraussetzungen nicht annähernd erfüllt sind. Im vorliegenden Fall hat Versatel den Telefon- und DSL-Zugang mehrfach für zweifelhafte Forderungen weit unter 75 Euro gesperrt, denen zudem form- und fristgerecht widersprochen worden war.

Ein klarer Rechtsbruch - und offenbar eine ebenso klare Erpressung mit der Macht des Faktischen, die zweifelhaften Forderungen trotzdem zu bezahlen.

Leider läßt sich Versatel hiervon auch nicht durch Einschalten eines Anwaltes abbringen (Schreiben des Anwaltes wurde gut zwei Wochen nicht beantwortet, und die Sperre blieb bestehen).
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Zu diesem Bericht wurden bisher 5 Kommentare abgegeben

Kommentar von Ke-Vieh (Versatelkritiker) 11.04.2009 um 13:38 Uhr
Einfach neuen Anschluss klemmen.Habe ich auch durch. Vor Gericht haben sie keine Chance.
Kommentar von Kontra Versatel 12.04.2009 um 02:21 Uhr
Unter Vorbehalt zahlen bringt leider den garvierenden Nachteil mit sich, daß sich damit das Prozess- und Beweisrisiko umkehrt! Das sollte man sich sehr gut überlegen.
Kommentar von Haselhorster (Haselhorster) 14.04.2009 um 11:01 Uhr
Recht haben und Recht bekommen, das ist leider immernoch der Unterschied
Kommentar von Master-Men (dunkle-nacht) 01.05.2009 um 08:12 Uhr
Wenn Sie rechtswirdrig handel, einfach neuen Anschluss schalten lassen und dann ma schauen wann Versatel aufgibt
Kommentar von aerm (ae) 04.05.2009 um 12:58 Uhr
Und wie ist es mit einer außerordentlichen Kündigung? Mein Highlight 2008: Vertrag mit Versatel zu Ende. Nun bin ich happy.

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