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Zu diesem Bericht wurden bisher 16 Kommentare abgegeben
Danke! Bericht ist sehr hilfreich!
Was heißt hier bitte 'Der Speed ist zu gering!' bei den 'bis - Verträgen!? Es gelten i.d.R. AGB und Leitungsbeschreibung.
Sittenwidrige AGB sind nichtig...
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@Jason: Gesetze stehen niht in Zeitungen sondern in Gesetzesbücher! Dienstleistungsgesetz in der Bücherein ausleihen und Lesen!
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Wenn die Leistung unter 75% der bis Leistung liegt ( Durchnitt auf den Monat berechnet) kann die Rechnung entsprechend der Gesetzeslage gekürtzt werden! Die Einzelnen angaben über die Höhe der Kürzung
sind auch in dem Gesetzestext angegeben oder können bei der Verbraucherzentrale nachgefragt werden!
Das sind meine Infos zu dem Thema! Wenn Sie andere Auskünft haben, sollten Sie hier einen Bericht dazu Schreiben! Danke für den ersten Konstruktiven Kommentar zu meinem Bericht!
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Probleme mit dem Provider! Hilfe gibt es hier!
Ich selber habe das leider zu Spät erfahren und musste mich 1 Jahr mit Versatel wegen meiner Kündigung rumschlagen!
Sie sollten natürlich vorher Ihren PC, die Hardware und die Kabel auf Fehler überprüfen lassen! So das Sie sicherstellen das der Fehler nicht an Ihren Einstellungen liegt!
Ich habe folgende Infos von der Verbraucherzentrale erhalten!
Fall eins! Der Speed ist zu gering!
Versatel ein Fax oder Brief Schreiben, natürlich als Einschreiben mit Rückschein, oder mit Sende und Empfangsbestätigung. In dem Fax bzw. Brief Versatel eine Frist von 14 Tagen Einräumen den Fehler zu beheben, da Sie ansonsten von Ihrem Sonderkündigungsrecht nach gebrauch machen. Nicht vergessen Versatel auch mitzuteilen das Sie die Einzugsermächtigung mit dem Eintreten der Kündigung ebenfalls Entziehen! Info zum Sonderkündigungsrecht! Die Kündigung ist dann nach 3 Monaten wirksam. Leider müssen Sie diese 3 Monate die anfallenden Kosten bezahlen! Fall zwei! Sie bekommen gar keine Leistung, also kein Telefon und Internet!
In diesem Fall ebenso wie oben Verfahren nur mit dem Unterschied das Sie wenn keine Leistung erbracht wird natürlich auch nicht Zahlen brauchen! Das heißt im Klartext keine Leistung kein Geld! Sie können also die Kompletten Kosten (Seid nicht Erfüllung des Vertrages Stornieren und brauchen diese nicht zu Zahlen). Sollte Versatel Ihnen mit Inkasso drohen, lassen Sie es ruhig darauf ankommen!
Sollte Versatel trotz Entzuges der Einzugsermächtigung Abbuchen (Stornieren) und die Verbraucherzentrale wird Ihnen dann gerne den § nennen mit dem Sie zu der dafür zuständigen Ordnungsbehörde gehen können um darf ich nicht Schreiben zu erstatten. Auch wenn Versatel nicht auf Ihre Schreiben reagiert ist das ein Stillschweigendes Einverständnis!
Wenn Sie alles so gemacht haben, am besten mit der Verbraucherzentrale gemeinsam kann Ihnen nichts Passieren und Versatel wird sich ruhig verhalten!
Bei mir war es der Fall zwei, ich bekam keine Leistung, weil kein Port bereitgestellt werden konnte, sollte aber voll Zahlen! Nachdem ich Versatel ein Fax mit den im Fall 1 geschilderten Angaben Geschickt habe wurde es still um Versatel! Dann haben die doch glatt nach 6 Monaten einfach Geld abgebucht, habe ich natürlich gleich Storniert, und gleich ein Fax mit der Androhung einer Strafanzeige wegen Betruges geschickt und schon haben die das Konto ohne weitere Forderungen geschlossen! Es lohnt sich also zu Kämpfen! Mein neuer Provider hatte mich nach 10 Tagen am Netz!
Sollte dieser Bericht jemandem bei seinem Problem weitergeholfen haben, wäre es Nett wenn ein Kommentar dazu wie und in wie weit abgegeben würde!
Sollte jemand etwas Konstruktives Auszusetzen haben kann er das auch in einem Kommentar tun! Nicht Konstruktiv sind Kommentare wie Rechtschreibung es kommt auf den Inhalt des Berichtes an! Diese Information ist auf alle Provider anwendbar! Da ich aber mit Versatel diese Erfahrung gemacht habe, stelle ich Ihn hier ein!