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Wenn man mal die AGBs lesen würde, dann könnten sich auch in diesem Forum viele Schwarzmaler den Kommentar sparen! Wenn Versatel an der neuen Adresse ncit verfügbar ist, gibt es SONDERKÜNDIGUNGSRECHT!
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Wohnortwechsel
war eigentlich bis dato zufriedener kunde und habe immer schön die werbetrommel für diesen verein gerührt und jetzt dieses!!
will den wohnort wechsel,frage beim anbieter ob er am neuen wohnort seinen service anbietet?? antwort: aus technischen gründen nicht in der lage!!! daher kündigen wir ihren anschluss zum ablauf der vertragslaufzeit zum 31.01.2012!!!
einer vorzeitigen vertragsauflösung können wir aufgrund der mit der versatel vereinbarten vertragsbindung nicht zustimmen!!
jetzt soll ich, da ich im april umziehe, für 10 monate für eine leistung bezahlen die der anbeiter (dienstleister) nicht liefern kann, und beruft sich dabei auf eine gesetzeslage,wobei sich die frage stellt, in was für einer bananenrepublic leben wir eigentlich wenn das zutreffen sollte????
also ich für mein teil: nie wieder versatel (bornet)und bestimmt keine werbung mehr für diesen verein!!!!!
mfg.