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Bericht von Stegelmann, über "DSL 16.000 (16000/800)", am 26.04.2010 um 17:20 Uhr:
Einfach unmöglich !!!! 4,5 Tage ohne DSL
-4,5 Tage ohne DSL als Geschäfstkunde !!!!!
-keine vernünftigen Auskünfte an der Hotline
-Reklamationsbearbeitung nur schriftlich
-Kostenerstattung für ISDN Nutzung kann keiner beantwortern
-angeblich Großstörung und Baugruppe defekt
-Zur Zeit kann man von Versatel nur abraten !!!!!!!!!!
-Der Ausfall kommt mindestens 1x pro Monat vor.
Geschwindigkeit:
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Verfügbarkeit:
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Kundenservice:
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Preis-/Leistung:
-4,5 Tage ohne DSL als Geschäfstkunde !!!!!
-keine vernünftigen Auskünfte an der Hotline
-Reklamationsbearbeitung nur schriftlich
-Kostenerstattung für ISDN Nutzung kann keiner beantwortern
-angeblich Großstörung und Baugruppe defekt
-Zur Zeit kann man von Versatel nur abraten !!!!!!!!!!
-Der Ausfall kommt mindestens 1x pro Monat vor.
Geschwindigkeit:
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Zu diesem Bericht wurden bisher 4 Kommentare abgegeben:
Kommentar von Telekomiker am 26.04.2010 um 20:39 Uhr:
als geschäftskunde sollte man sich lieber richtig überlegen vor dem anbieterwechsel bzw neueinstieg.
als geschäftskunde sollte man sich lieber richtig überlegen vor dem anbieterwechsel bzw neueinstieg.
Kommentar von VERSA am 29.04.2010 um 13:46 Uhr:
Hallo Stegelmann, die entstandenen Kosten für die Hotline-Anrufe und ISDN-Einwahlen kannst Du schriftlich bei uns einreichen, damit eine Prüfung über eine Gutschrift erfolgen kann. Gruß Versa
Hallo Stegelmann, die entstandenen Kosten für die Hotline-Anrufe und ISDN-Einwahlen kannst Du schriftlich bei uns einreichen, damit eine Prüfung über eine Gutschrift erfolgen kann. Gruß Versa
Kommentar von Robbe12529 am 29.04.2010 um 21:27 Uhr:
@VERSA: Warum geht das nicht einfacher? Bei der Telekom reicht ein Anruf und es wird eine Pauschale gutgeschrieben!
@VERSA: Warum geht das nicht einfacher? Bei der Telekom reicht ein Anruf und es wird eine Pauschale gutgeschrieben!
Kommentar von paulchen am 11.06.2010 um 17:39 Uhr:
Amtsgericht Fuerth Urteil vom 7.9.2009 AZ:340 C 3088/08. Fristlose Kündigung bei NICHTERREICHEN der vereinbarten DSL Bandbreite.
Amtsgericht Fuerth Urteil vom 7.9.2009 AZ:340 C 3088/08. Fristlose Kündigung bei NICHTERREICHEN der vereinbarten DSL Bandbreite.
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