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Bericht von Aerion, über "ewt-net 2000", am 27.10.2007 um 18:11 Uhr:
eine frechheit...
Seit einigen Tagen hab ich ab ner bestimmten Uhrzeit nur ein bruchteil meiner Bandbreite ! das kann doch wohl nicht war sein ! ich bezahle für die Volle 2048 kb/s und es wird JEDEN TAG die Leistung gedrosselt... down : 31kb/s up: 8 kb/s... das grenzt doch schon an BETRUG ! DAS IST ECHT DER SCHLECHTESTE PROVIDER DEN ES GIBT ! ICH EMPFEHLE KEINEN EINEN VERTRAG MIT EWT ABZUSCHLIESEN !
Geschwindigkeit:
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Verfügbarkeit:
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Preis-/Leistung:
Seit einigen Tagen hab ich ab ner bestimmten Uhrzeit nur ein bruchteil meiner Bandbreite ! das kann doch wohl nicht war sein ! ich bezahle für die Volle 2048 kb/s und es wird JEDEN TAG die Leistung gedrosselt... down : 31kb/s up: 8 kb/s... das grenzt doch schon an BETRUG ! DAS IST ECHT DER SCHLECHTESTE PROVIDER DEN ES GIBT ! ICH EMPFEHLE KEINEN EINEN VERTRAG MIT EWT ABZUSCHLIESEN !
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Zu diesem Bericht wurden bisher 5 Kommentare abgegeben:
Kommentar von easy am 28.10.2007 um 08:26 Uhr:
Wieder einer, der sich vorher nicht informiert bzgl. FairUse (welches bei neuen Tarifen nicht mehr gilt) -> nicht meckern, selber Schuld!!
Wieder einer, der sich vorher nicht informiert bzgl. FairUse (welches bei neuen Tarifen nicht mehr gilt) -> nicht meckern, selber Schuld!!
Kommentar von Henrik Sorg am 28.10.2007 um 11:01 Uhr:
Wieder einer, der sich vorher nicht informiert WURDE bzgl. FairUse bei alten Verträgen, also KLAR schuld von EWT!!
Wieder einer, der sich vorher nicht informiert WURDE bzgl. FairUse bei alten Verträgen, also KLAR schuld von EWT!!
Ergänzungskommentar des Berichtschreibers Aerion am 03.11.2007 um 18:54 Uhr:
IHR SEIT SPASTEN DIE KEINE AHNUNG HABEN ! FU IHR HS
IHR SEIT SPASTEN DIE KEINE AHNUNG HABEN ! FU IHR HS
Kommentar von enrczuf am 06.11.2007 um 15:18 Uhr:
die fair use klausel wurde zwar aus den agb genommen aber ist weiter bestandteil bei allen neuen und alten verträgen. hab ich von einer mitarbeiterin von ewt. easy hat ma wieder unrecht. :)
die fair use klausel wurde zwar aus den agb genommen aber ist weiter bestandteil bei allen neuen und alten verträgen. hab ich von einer mitarbeiterin von ewt. easy hat ma wieder unrecht. :)
Kommentar von frankyfirstt am 14.07.2009 um 03:09 Uhr:
Damit ist es für die Verbraucher nicht einsehbar - also nichtig.
Damit ist es für die Verbraucher nicht einsehbar - also nichtig.
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