von , über "freenetKomplett 6000" von Freenet , am um 22:40 Uhr

Die gehören vom Markt gefegt

Herzlichen Glückwunsch, Herr W. zum Kauf von "FreenetFoto". Ich hatte aber nicht gekauft, jedenfalls nicht wissentlich. Also widerrufe ich den angeblichen Kauf nach dem Fernabsatzrecht (§§ 312d, 355 BGB). Antwort nach ca. 4 Wochen: Widerruf nicht möglich mit einer abenteuerlichen Begründung.
Was folgt: Zahlreiche Schreiben bis hin zur Geschäftsleitung. Sie ahnen es schon: Keine Reaktion. Der Preis für das Programm wird abgebucht; ich widerspreche der Abbuchung. Es folgt eine Mahnung mit 10,00 EUR Kosten und nach Ablauf der Frist eine Sperrung des Anschlusses. "Der Not gehorchend, nicht dem eigenen Triebe" habe ich den angeblich geschuldeten Betrag von 34,99 EUR gezahlt. Die (Wieder)Freischaltung kam dann allerdings prompt. Inzwischen hat mir sogar ein Beauftragter der Geschäftsleitung geantwortet und meinen Widerruf der Bestellung für "selbstredend" zulässig erklärt und 15,00 EUR Entschädigung angeboten. Jetzt bin ich mal gespannt, wann ich die Entschädigung auf dem Konto sehe und wann ich die durch Sperrung mir "abgenötigte" Zahlung für Programm und Mahnung erstattet bekomme.
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