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Kündigung nur durch Klage möglich?

Ich habe wegen Umzuges außerhalb des Versorgungsgebietes von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und die 3 monatige Kündigungsfrist eingehalten. Nachdem ich schlussendlich die Anmeldebestätigung meines neuen Wohnsitzes an KabelBw versandt habe, wurde mir ein Kündigungstermin bestätigt, der weitere 3 Monate nach meinem Umzug lag. Auch Telefonate mit KabelBW-Angestellten, die mir ausdrücklich den ursprünglichen Kündigungstermin bestätigten, haben nicht zum Ziel geführt. KabelBW beließ es bei dem späteren Termin und buchte trotz Widerruf der Einzugsermächtigung weiter von meinem Konto ab. Jetzt habe ich meinen Anwalt mit der Klage beauftragt, da ich ein dermaßen unmögliches Verhalten gegenüber mir als Kunden nicht dulden werde. Ich wünsche jedem Kunden von KabelBW, dass er nie aus dem Versorgungsgebiet zieht. Das schafft bei diesem Unternehmen keine Freude und belastet nur die Gerichte.
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