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Das dürfte Jedes Kind wissen ,das man bei Verträgen schriftlich peer Einschreiben und Rückantwort.Kündigt.Und auf Kündigungsbestätigung bestehen. Alles andere hat rechtlich kein bestand.
Noch besser und sicherer ist folgendes: Einloggen bei "vertrag.1und1.de". Mit Kundennummer und Passwort einloggen, den Vertrag auswählen und den weiteren Anweisungen folgen. Klappt immer zu 100%.
Eine Kündigungsbestätigung ist in D nicht Pflicht! Das kann also jeder Vertragspartner halten wie er will. Die E-Mail ist aber genauso viel wert wie ein Schriftstück, da beweisbar.
Komisch das überall die Kündigung zum teil sogar über Telefon funktioniert, naja e.mail sollte sollte besser aber natürlich damit man etwas als Beweiß hat, aber nur bei 1&1 funktioniert es nicht.
@markus74 sie wissen gar nicht wie sie sich hier zum Affen machen, ich mußte mir echt das lachen verkneifen bei so viel Unsinn den sie hier von sich geben.
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Vorsicht bei einer Kündigung
Nachdem 1u1 nach diesem Termin weiterhin abbuchte, wurde mir bei diversen Telefonaten erklärt, dass der Vertrag nicht gekündigt sei. Ich mailte mehrfach die Kündigungsbestätigung an die verschiedenen Gesprächspartner. Im Endeffekt habe ich E-Mails an sämtliche Vorstandsmitglieder mit den entsprechenden Anlagen gesandt. Erst dann wurde die Sache bereinigt.
Also Vorsicht bei einer Kündigung, eine schriftliche Bestätigung einholen und nicht nur eine E-Mail !!!