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Schade, für "Landmenschen" (bzw. die, die zu weit von der OVST weg sind) bleibt leider keine Alternative....
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Sonderkündigung bei M-net
1. selbst 3000 bekomme ich nicht
2. die Rückerstattung der Differenz ? ;-) keine Reaktion
Ich habe nun von meinem Sonderkündigungsrecht (§313 BGB Störung der GEschäftsgrundlage) gebrauch gemacht.
Ich möchte M-net nicht schlecht machen, da wo es funktioniert ist es bestimmt das größte. Aber bei mir eben nicht.
Werde wahrscheinlich zu Kabel Deutschland wechseln. Mal sehen ob es da schneller geht. Weil eine neue Telefonleitung zu legen wäre zu viel des guten.