von , über "1&1 DSL 16.000" von 1&1 , am um 00:23 Uhr

1&1 erweckt Eindruck übelster Abzocke in Komplizenschaft mit Creditreform

Könnte einen jahrelangen Erfahrungsbericht schreiben über mehrfach wochenlange Bandbreiteneinbrüche, VoIP-Telefoniestörungen wiederholt bis zu Unbrauchbarkeit, verlorengegangene GLS-Pakete ohne funktionierende Sendungsverfolgung, über wochenlanges Beharren auf falschen "Ratschlägen" bei der kostenpflichtigen "Support"-Hotline, die wegen 1&1-gemachten Fehlern in Anspruch genommen werden muss uvvm.

Beschränke mich der Kürze halber exemplarisch auf meinen letzten Umzug: 8 Wochen weder Internet noch Telefon, nicht einmal Nennung eines Schaltungstermins, stattdessen 1&1-typisches Abbuchen der Monatsgebühren.

Nach Setzen einer Frist und 14-tägigen Nachfrist fristlose Kündigung und Widerruf der Lastschrifteinzugsermächtigung, seitdem gut versorgt bei einem anderen Anbieter, der sofort DSL und Telefonie schaltete.

1&1 nach wie vor absolut uneinsichtig, dass die Kündigung aufgrund wiederholten schweren Vertragsbruches seitens 1&1 erfolgte und mahnt nun durch "Creditreform Koblenz Dr. Rödl & Brodmerkel KG".

Jedoch erhält weder 1&1 noch das Inkassobüro eine Zahlung. Wofür auch? Für Nichterbringen vertraglich vereinbarter Leistungen? Da müsste hingegen 1&1 mir Schadenersatz leisten! Siehe hierzu auch: BGH-Urteil vom 24.01.2013 (Aktenzeichen: III ZR 98/12).

1&1, nie wieder! Kann nur jedem / jeder dringend von 1&1 abraten.
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Zu diesem Bericht wurden bisher 3 Kommentare abgegeben

Kommentar von Täterätä (User gesperrt) 27.02.2013 um 09:59 Uhr
Ja,ja,da arbeiten die richtigen Provider zusammen, was leider auch eine Tatsache ist.
Kommentar von Foxi (Foxi) 27.02.2013 um 13:09 Uhr
Wenn man schon Aktenzeichen bemüht dann sollte man auch die richtigen nehmen: III ZR 57/10 BGH , denn nur dieses Urteil ist für deinen Fall (Umzug) entscheidend.
Kommentar von satansrache (satansrache) 27.02.2013 um 17:16 Uhr
Solche Probleme gibt es auch bei anderen Providern.Leider ist in Deutschland der Kunde schon lange kein König mehr.

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