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Ja,ja,da arbeiten die richtigen Provider zusammen, was leider auch eine Tatsache ist.
Wenn man schon Aktenzeichen bemüht dann sollte man auch die richtigen nehmen: III ZR 57/10 BGH , denn nur dieses Urteil ist für deinen Fall (Umzug) entscheidend.
Solche Probleme gibt es auch bei anderen Providern.Leider ist in Deutschland der Kunde schon lange kein König mehr.
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1&1 erweckt Eindruck übelster Abzocke in Komplizenschaft mit Creditreform
Beschränke mich der Kürze halber exemplarisch auf meinen letzten Umzug: 8 Wochen weder Internet noch Telefon, nicht einmal Nennung eines Schaltungstermins, stattdessen 1&1-typisches Abbuchen der Monatsgebühren.
Nach Setzen einer Frist und 14-tägigen Nachfrist fristlose Kündigung und Widerruf der Lastschrifteinzugsermächtigung, seitdem gut versorgt bei einem anderen Anbieter, der sofort DSL und Telefonie schaltete.
1&1 nach wie vor absolut uneinsichtig, dass die Kündigung aufgrund wiederholten schweren Vertragsbruches seitens 1&1 erfolgte und mahnt nun durch "Creditreform Koblenz Dr. Rödl & Brodmerkel KG".
Jedoch erhält weder 1&1 noch das Inkassobüro eine Zahlung. Wofür auch? Für Nichterbringen vertraglich vereinbarter Leistungen? Da müsste hingegen 1&1 mir Schadenersatz leisten! Siehe hierzu auch: BGH-Urteil vom 24.01.2013 (Aktenzeichen: III ZR 98/12).
1&1, nie wieder! Kann nur jedem / jeder dringend von 1&1 abraten.