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1&1 fristlose kündigung... der weg zum erfolg ;)
man sollte nach mehrmaliger störungsmeldung, auf die keine positive reaktion/besserung eintrat in etwa folgendes schreiben, dasheir ist nur ein beispiel (mein fall), die wichtigen parts sind mit ---eingegrenzt.
---Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung---
Sehr geehrte Damen und Herren,
---am .. habe ich einen Internetanschluss erhalten. Seitdem ich den Anschluss erhalten habe, wird die Verbindung zum Internet immer wieder unterbrochen (war mein problem, bitte hier den text durch eure mängel ersetzen!!!).---
Ich habe dies ca. 10 mal telefonisch bei Ihrer Hotline gemeldet und immer wieder angebliche Fehlerursachen ausgeschlossen. Bereits beim 2. Gespräch wurde ihm mitgeteilt, dass ein Techniker vorbeikommen würde, der sich innerhalb einer Woche bei mir melden sollte. Bisher habe ich vom Techniker weder etwas gehört noch war er da. Bei jedem weiteren Gespräch wurde mir wieder gesagt, dass sich ein Techniker melden würde um eien Termin zu vereinbaren. Beim letzten Gespräch als Ich einen Techniker erbeten habe, hat eine Kollegin einfach aufgelegt.
---Daher besteht nun von meiner Seite keine Veranlassung weiter bei Ihnen telefonisch die Fehlfunktion zu melden.---
Da ich das Internet beruflich benötige ist mir bereits ein erheblicher Schaden entstanden.
---!!!GANZ WICHTIGER TEIL!!! Daher setzte ich Ihnen nun eine Nachfrist bis zum___(hier ein datum in 14 Tagen nach absendung eintragen)___um den Anschluss in einen einwandfreien funktionsfähigen Zustand zu versetzen.
Falls diese Frist nicht eingehalten wird, werde ich Ihre Leistung als endgültig nicht erbracht ablehnen und vom Vertrag zurücktreten. Den mir daraus entstanden Schaden behalte ich mir vor von Ihnen ersetzten zu lassen.!!!WICHTIGER TEIL ENDE!!!---
Um einen weiteren Schaden abzuwenden, werden wir nach erfolgter Kündigung auf einer unentgeltlichen Aufrechterhaltung der Verbindung bis zu einem Wechsel zu einem anderen Provider bestehen.
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
_________________________________________________
nach ablauf der 2 wöching frist ohne besserung, steht der fristlosen kündigung nichts mehr im wege...
mfg
LF