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Zu diesem Bericht wurden bisher 5 Kommentare abgegeben
Für die funktionstüchtigen Tage mußt Du bezahlen. Bei Gericht gibts meistens eine Einigung. Da 1&1 was anbietet sehen sie die Chancen halb und halb. Biete einfach 150 Euro an, vielleicht klappts
Zahl den Kram und weg, bei einem Streitwert unter 500 bist du eh der dumme, da die Klage abgelehnt wird. Mach denen ein für dich bezahlbares Angebot und weg da..
Um die Sache zu verstehen solltet ihr erstmal den Rest von ihm lesen. Er machts schon völlig richtig. Übrigens: Jeder scheut den Gang vors Gericht. Wenn die Klage abgelehnt wird braucht er nix zahlen
naturlich bezahle ich kein Zent so, nur nach dem Gericht, weil ich mich rechtgemäß gekündigt habe, warte ich schon lange, warte noch. Seit 5 Monaten anwortete ich auf 1&1Briefe nicht mehr.
@börsianer(TomTom), das hörte sich aber vor geraumer Zeit ganz anders an: ANWALT, KLAGE und GUT IST. So wolltest du uns glauben machen, wie es bei dir funktionierte. Also alles nur warme Luft.
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Hände weg vom 1&1
"10 Monaten schon nach meiner fristlose Kündigung vom 15.08.2009 wegen Ausfälle bekomme immer noch Schreiben von 1&1, und immer wieder Bedrohung das Klageverfahren einzuleiten. ich warte auf Gericht schon lange. 9 Monaten hatte ich kein Telefon, 3 Monaten kein Internet. jetzt 1&1-Rechtanwalt erfordert mich den Widerspruch gegen Mahnbescheid zurücknehmen. Lächerlich"
01.07.10 bekamm ich noch ein Brief vom 1&1Anwaltskanzlei: "...in vorbezeichneter Angelegenheit haben Sie gegen den von mir beantragten Mahnbescheid Widerspruch eingelegt, mit Folge, dass ich nunmehr beauftragt bin, das Klageverfahren einzuleiten. Zur Vermeidung eiger gerichtlichen Auseinandersetzung ...biete ich...statt des Gesamtbetrages in Höhe von EUR 395,23 mindestens einen Betrag in Höhe von EUR 250,21 so zu überweisen, dass der Betrag bis zum
11.07.2010 auf das oben angegeb Konto eingeht. Bei Einhaltung der Frist wird meine Mandantin auf den Rest verzichten und die Angelegenheit als erledigt betrachten. Weitere Zugeständnissa erfolgen nicht... Bei fruchtlosen Fristablauf bin ich beauftrabt unverzüglich das Klagverfahren über die Gesamtforderung zzgl. Kosten und Zinsen einzuleiten. Hochachtungsvoll"
Bis heute warte ich auf Gericht noch!