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Zu diesem Bericht wurden bisher 7 Kommentare abgegeben
das sehe ich genau so!! ich bin nur verwundert warum sich alle bei 1&1 auskotzen obwohl andere Anbieter zum Teil viel Teurer sind und noch weniger Leistung bringen wegen mangels der RAM Schaltung!
Wie stellt ihr euch das rein rechnerisch vor? Zahlen pro "gelieferte" 100kbit/s ? Und wie soll überprüft werden was wirklich ankommt und was durch mangelde Leitungen an der letzten Meile verloren geht
ganz im Gegenteil, Neumann. Die RAM Schaltung ermöglicht bessere Leistung und Geschwindigkeiten. Teuer = besser ^^ muss nich immer so sein, aber naja.
@Telekomiker das wollte F.Neumann doch damit sagen er schreibt doch andere Anbieter sind Teurer aber langsamer als 1&1 weil sie noch kein RAM verwenden! T-Com Zb. @Wattwu. Wo ein Wille da auch ein Weg
Ich kann nur zustimmen! Es ist Betrug! Ich habe Druck gemacht und plötzlich gingen ein paar Stunden sogar 7000-8000kbit. Obwohl man immer nur 2000kbit bestätigte. Bei 16000er-Vertrag.
1 & 1 gehört auf die schwarze Liste der Verbraucherschützer. An alle die noch keine Probleme mit 1&1 hatten: Beten sie, das immer alles funktionieren möge! Siehe mein Beitrag von Heute!
@Demmel Tobias was heißt hier beten? Glaubst du wirklich das es bei Anderen Anbieter besser aus sieht? Nur weil sie teurer sind heißt das noch lange nicht das der Service besser ist! Kopfschütteln!!!
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Hier ist langsam der Verbraucherschutzverein gefragt/gefordert
Es gibt aber leider keinen Anbieter, der das hält was er für teures Geld verkauft, egal ob 1&1, Alice/AOL,Vodafon usw. hier sollten die Verbraucherschützer endlich mal Nägel mit Köpfen machen und die Anbieter zu deren verkauften Leistungen verdonnern!Ich habe seit 24.07.09 noch nie 6000 erreicht, ich liege immer bei nur 60%! Anfragen ob ich denn auch nur 60% bezahlen darf wurden zurückgewiesen, da es im Vertrag steht bis zu 6000 kbit/s!Hier sollten mal Fachanwälte schalten, für mich ist das eine Nichterfüllung von Verträgen, ich gehe sogar soweit zu behaupten, dass die DSL-Anbieter "Eingehungsbetrug nach §§ 256 BGB" begehen und zwar vorsätzlich und gewerbsmäßiger Betrug zum Nachteil der zahlenden Kunden!