Bericht unzumutbar?
vorheriger Bericht
nächster Bericht
War dieser Bericht für Sie hilfreich?
Zu diesem Bericht wurden bisher 1 Kommentar abgegeben
Schon die Überschrift erfüllt fast den Straftatbestand der üblen Nachrede und Verleumdung.Sie schreiben von etwas ohne es zu begründen.
Eigenen Kommentar abgeben
Melden Sie sich mit Ihren Benutzerdaten an, um Ihre Bewertung abzugeben. Wenn Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich hier registrieren.
LÜGNER und BETRÜGER
DAS 1&1 PRINZIP
Bei 1&1 zählt nur 1: Sie!
Ihr Lügner