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Wenn an der neuen Adresse 1&1 Internet nicht liefern kann, ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten, so steht es in den AGB. Erst sollte man die AGB lesen bevor man sich aufregt.
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Lange Anschlussdauer, schlechter Kundenservice
Irgendwann stand das Internet, allerdings mussten wir aus unserer Wohnung ausziehen. 1&1 versicherte uns, dass wir den Vertrag mitnehmen können und leitete den Umzug in die Wege. Anhand eigener Recherchen haben wir in Erfahrung gebracht, dass 1&1 an der neuen Adresse gar keinen Anschluss schalten kann. Nach einem erneuten Telefonat mit 1&1 bestätigte uns das Unternehmen diese Tatsache und räumte uns ein Sonderkündigungsrecht ein, da sie, wie gesagt, kein Internet an der neuen Adresse zur Verfügung stellen können. Jetzt sollen wir für drei weitere Monate, in denen wir nicht mehr in unserer alten Wohnung leben, das Internet weiter bezahlen. Dies entspricht unserer Meinung nach nicht dem Sinn einer Sonderkündigung, da die Frist gleich der ordentlichen Kündigungsfrist ist. Nach zahlreichen Telefonaten und E-Mail-Verkehr mit 1&1 bei denen sich die Aussagen zu Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen jedes Mal änderten, konnte keine eindeutige Auskunft darüber gegeben werden, warum die Sonderkündigungsfrist drei Monate beträgt und worin der Unterschied der Fristen besteht. Bei anderen Anbietern in der Vergangenheit hat eine Sonderkündigung eine direkte Aufhebung des Vertrags bedeutet. Schade, dass eine Sonderkündigung bei 1&1 trotz dem Versprechen und dem nicht Beliefern der neuen Adresse lediglich eine ordentliche Kündigungsfrist unter einem anderen Namen ist.