von , über "Surf-Flat 6.000" von 1&1 , am um 16:07 Uhr

Nie wieder 1&1 !!!

Seit dem Umzug nichts als Ärger.

Hatte mich leider von der vielversprechenden Werbung des Unternehmes täuschen lassen und mir vor ca. 1 jahr eine 6000er DSL/ Telefon Flat aufschwatzen lassen. Als Wechsler von Telekom zu 1&1 war ich zunächst über den günstigeren Preis recht erfreut.
Bis zu meinem Umzug. Seither funktioniert weder das Telefon einwandfrei noch steht mir die volle Bandbreite des DSL-Anschlusses zur Verfügung. Laut unterschiedlichster Tests verfüge ich über max. 950 bis 1100 kbit/s !!!
Obwohl mir bereits vor Umzug zugesichert wurde, dass am neuen Wohnort das 6000 er DSL verfügbar sei.

Es folgten mehrere Telefonate mit der Service -Hotline und Gespräche mit den unterschiedlichsten Mitarbeitern.
Resultat: Eine größere Bandbreite könne nicht zur Verfügung gestellt werden.

Fazit: Da ich die erforderliche Bandbreite auch beruflich nutzen muss, bin ich nicht nur stinksauer, sondern bin mir am überlegen, rechtliche Schritte einzuleiten, da ich ansonsten den Vertrag noch ein weiteres Jahr an der Backe habe.
Außerdem sehe ich nicht ein, warum ich für eine Dienstleistung bezahlen soll, welche ich nicht erhalte.

Ich bin jedenfalls von 1&1 saniert und habe weder Zeit noch Lust, mich dahingehend weiter aufzuregen.
Wer ebenfalls keinen Bock auf Stress und Ärger haben will, sollte sich einen anderen Anbieter suchen.
Allgemein
Geschwindigkeit
Verfügbarkeit
Kundenservice
Preis-/Leistung

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Zu diesem Bericht wurden bisher 4 Kommentare abgegeben

Kommentar von Jason (Jason) 28.11.2011 um 17:16 Uhr
Umzug, bzw. neuer Wohnort? Entfernung zur Vermittlungsstelle? Leitungsdaten der Fritzbox? DSL 6000 heißt nicht 6000 kbit/s. Was sichert die Telekom zu?
Kommentar von oligo (oligo.) 28.11.2011 um 18:38 Uhr
Ein Umzug beinhaltet keinen Rechtsanspruch auf gleiche Leistung am neuen Wohnort. Sehen Sie sich die "Leistungsbeschreibung von 1&1" an. Dort finden Sie Info's für weiteres Vorgehen. Evtl. Sonderkündg
Kommentar von Foxi (Foxi) 29.11.2011 um 17:40 Uhr
Zwecks Umzug gabs bereits ein Urteil des BGH (Az. III ZR 57/10)
Kommentar von mare 29.11.2011 um 21:17 Uhr
Dazu noch ein Tipp. Urteil >AG Fürth, AZ 340 C 3088/08< Der Frust ist verständlich, aber anstatt die große Keule zu schwingen, sollte man sich vorher informieren; seine Rechte kennen und dann handeln.

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