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Kein Grund zum Klagen. Siehe AGB: VDSL 50: mindestens 16.700 kBit/s bis zu 51.300 kBit/s (Download) und mindestens 1.600 kBit/s bis zu 10.000 kBit/s (Upload).
Jason: 7 Mbit ist weniger als 16.000 kBit, oder irre ich mich mathematisch? Es fehlen also einige Bit an der Mindestzusage
@Jason woher willst du wissen das der Anschluß ok ist, bist du Hellseher ?? Mann sollte eine Komentare mal ignorieren Hr. Oberlehrer.
Wenn die Geschwindigkeit mal für einen Tag runter geht ist das aber noch kein Grund zur Klage. Wenn es andauert sollte man etwas unternehmen.
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VDSL50
DL Geschw. 27Mbit/sec
14.8.2011 DL Geschw. 40 Mbit/sec
24.8.2011 DL Geschw. 7 Mbit/sec