von , über "1&1 DSL 16" von 1&1 , am um 18:17 Uhr

Verbrauchertäuschung

Auf ein Neues, mein 1. Bericht wurde gelöscht. Ich hatte bei dem Anbieter ein iPad mit Tarif bestellt. Bei der Online- Bestellung hatte sich die Mitarbeiterin ausdrücklich rückversichert, ob der auf dem Angebotsfoto abgebildete Pencil im Lieferumfang enthalten ist. Sie hatte sich auch dahingehend geäuß0ertm, dass der Lieferumfang nicht richtig benannt sein würde, weil Kabel und Stecker auch fehlen würden. Beim Sendungszugang hatte ich festgestelltem das der Pencil fehlt. auf sofortige telefonische Nachfrage wurde mir erklärt, dass die Fachabteilung erst in 2 Tagen wider ansprechbar wäe, na würde sich den Vorgang jedoch auf Widervorlage legen und ich würde benachrichtig. Der Mitgereister gab zu, dass er aufgrund des Fotos als Verbraucher meine Meinung teilt. Es geschah jedoch nichts. auf meine schriftliche Beschwerde antworte 1+1 nur mit allgemeine Phrasen und ging auf das Problem, die eindeutige Werbezusage, überhaupt nicht ein. auf meinen Hinweis, ich würde den Vertag stornieren, wenn der Stift nicht nachgeliefert werden würde, nahm der Anbieter die Gelegenheit sofort wahr und stornierte den Vertrag. Dies mag für den Anbieter der einfachste Weg sein, löst jedoch nicht die Frage, ob hier nicht ein erlangter Verstoß gegen verbindliche Zusagen vorliegt und sich eigentlich ein Anwalt mit Abnahm Erfahrung oder wiso darum kümmern sollte. Im Ergebnis bin ich einfach sprachlos, wie dein Anbieter von seinen Zusagen nichts wissen will und wie er mit einem Kunden, der nur seine Rechte , die er aus der Werbung abgeleitet hatte und die er nur wahrnehmen möchte, umgegangen wird. Ich werde versuchen, diesen Vorgang auch in "Computerbild" zu veröffentlichen.
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Zu diesem Bericht wurden bisher 4 Kommentare abgegeben

Kommentar von satansrache (satansrache) 18.05.2018 um 15:46 Uhr
Wenn Sie alles beweisen können, dann können Sie gern dagegen vorgehen. Ansonsten machen Sie sich damit lächerlich.
Kommentar von Foxi (Foxi) 21.05.2018 um 09:12 Uhr
Auf Grund eines Bildes auf den Lieferumfang zu schließen ist schon sehr blauäugig. Wer hat denn eine verbindliche Aussage getroffen?
Kommentar von ibi48 (rk) 10.09.2018 um 07:27 Uhr
@Foxi (Foxi), lies dir den Bericht bitte noch einmal, wenn du ihn dann nicht verstanden hast lieber noch ein 2., 3. und auch 4. mal durch.
Kommentar von ibi48 (rk) 10.09.2018 um 07:27 Uhr
Wenn du ihn dann noch nicht verstanden hast laß ihn dir von einen klügeren Menschen erklären!

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