von , am um 18:13 Uhr

Wieder zu nidrige Geschwinigkeit

Nur fünf Wochen nach mehrfacher Mahnung bei 1&1 Anbieter war alles im Normbereich, Internet-Geschwindigkeit viel niedriger als die, für die ich das Geld zu zahlen ist,. Und auch hier wieder bekomme ich das Internet aus 1yu1 Geschwindigkeit ist dreimal kleiner als jener in bar bezahlen. Wenn dies auch weiterhin gut gehen, ich habe das Recht, unser Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, obwohl der Vertrag muss vor dem August 2013 handeln. Andere Wege, weiß ich nicht sehen, weil die technischen Möglichkeiten, um die Geschwindigkeit des Internets im Rahmen des Vertrags ist zu gewährleisten. Nein, ich denke, wünschte nur, die Verwaltung zu vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen
Allgemein
Geschwindigkeit
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Kundenservice
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Kommentar von Foxi (Foxi) 14.05.2012 um 20:13 Uhr
Google Übersetzer? Ein Recht auf fristloser (ausserordentlicher) Kündigung hast du nur wenn bei einer mind. 14 tägigen Fristsetzung nichts passiert. Neue Störung=neue Frist.

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