von , über "DSL Maxi/Solo (6.000/512)" von EWE AG , am um 01:30 Uhr

Sonderkündigungsrecht-Amtsgericht Fürth; Urteil 07.05.2009 [AktZ: 340 C 30/8808]

AG Fürth: Kunde hat Recht auf Sonderkündigung bei zu geringer DSL-Geschwindigkeit.
Googelt doch einfach und nehmt dann euer Recht mit
Verweis auf dieses Urteil auch mal wahr!!
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Zu diesem Bericht wurden bisher 2 Kommentare abgegeben

Kommentar von Telekomiker (Telekomiker) 13.12.2009 um 10:59 Uhr
aha, und in wie fern war deine Geschwindigkeit "gering" ?
Kommentar von Jason (Jason) 13.12.2009 um 18:52 Uhr
So einfach ist das nicht! In dem Urteil waren 16000 kbit/s vertraglich abgeschlossen, aber nur 3000 kbit/s erreichbar. Das kann also nicht allgemein bei "zu geringerer DSL-Speed" herangezogen werden.

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