von , über "Flat 20.000" von Kabel Deutschland , am um 11:31 Uhr

Beschwerde wegen1.613/52 - und der "Kundenservice" legt einfach auf!!

Ich wollte "nur mal schnell" eine Internetaktion durchführen nach 14 Stunden Arbeit, und dann ins Bett. Für "schnell" habe ich eigentlich ComfortPaket 20.000/1.000. Aber Kabel war wohl noch nicht ausgeschlafen, wie auch gestern schon. Speedtest ergab 1.613/0.052 !!! Der Anruf bei Kabel und das Gespräch mit dem Techniker dauerte 7:40 Minuten (Kosten 1,12 Euro), und als der Typ keine Lust mehr hatte für mein Problem, legte er einfach auf!! Ein erneuter Anruf klappte nicht, Telefon (-anschluß ebenfalls von Kabel) war seltsamerweise "gerade tot" (?!). Anruf von meinem Handy aus ging soweit, bis ich meine Kabel-Festnetznummer zur Identifikation eingab - dann hieß es plötzlich: "rufen Sie ein anderes Mal an, alles überlastet hier".
An Zufall glaube ich hier nicht. Vielmehr bin ich höchst verärgert, auf MEINE Kosten ständig meiner zugesagten Leistung hinterhertelefonieren zu müssen. Und zuletzt wird man von der Technik-Hotline noch abgewürgt, statt eine Entschuldigung oder gar Kostenerstattung zu erfahren. SERVICE-WÜSTE Deutschland...!!

Weiß jemand hier, wie oft wie wenig Leistung nötig ist, damit es als Kündigungsgrund wirksam wird? Mit solcher "Leistung" möchte ich nicht lange alt werden. Da brachte Arcor mit 16.000 mehr Leistung!

(Sachdienliche Antworten bitte an syli-@gmx.de)
Allgemein
Geschwindigkeit
Verfügbarkeit
Kundenservice
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Zu diesem Bericht wurden bisher 4 Kommentare abgegeben

Kommentar von ronni (ronni aus berlin) 26.10.2008 um 15:28 Uhr
da kannst du lesen was die verbraucherzentrale zu einer "außerordentlichen kündigung" sagt: http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ122503053911277/link447281A.html
Kommentar von ibi48 (rk) 26.10.2008 um 18:27 Uhr
Zeichne Deine Gespräche auf. Bei so unhaltbaren Methoden sollte ein Anwalt leichtes Spiel haben dich dort loszueisen. Ein Freund von mir hatte es in einer vergleichbaren Situation geschafft.
Kommentar von juhlifreak (juhlifreak) 26.10.2008 um 18:40 Uhr
@rk - Vorsicht bei Aufzeichnung von Geprächen ohne vorheriger Ankünding bei Gesprächsbeginn. Das Mitschneiden von Gesprächen ohne vorherigeAnkündigung ist rechtswidrig bei Streitfällen vor Gericht.
Kommentar von Master2 27.10.2008 um 07:40 Uhr
Wird ähnlich wie bei Banken. Vor 10 Jahren war der Privatkunde schlimmer als die Pest. Heute hecheln sie dem Privatkunden hinterher.

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