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da kannst du lesen was die verbraucherzentrale zu einer "außerordentlichen kündigung" sagt: http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ122503053911277/link447281A.html
Zeichne Deine Gespräche auf. Bei so unhaltbaren Methoden sollte ein Anwalt leichtes Spiel haben dich dort loszueisen. Ein Freund von mir hatte es in einer vergleichbaren Situation geschafft.
@rk - Vorsicht bei Aufzeichnung von Geprächen ohne vorheriger Ankünding bei Gesprächsbeginn. Das Mitschneiden von Gesprächen ohne vorherigeAnkündigung ist rechtswidrig bei Streitfällen vor Gericht.
Wird ähnlich wie bei Banken. Vor 10 Jahren war der Privatkunde schlimmer als die Pest. Heute hecheln sie dem Privatkunden hinterher.
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Beschwerde wegen1.613/52 - und der "Kundenservice" legt einfach auf!!
An Zufall glaube ich hier nicht. Vielmehr bin ich höchst verärgert, auf MEINE Kosten ständig meiner zugesagten Leistung hinterhertelefonieren zu müssen. Und zuletzt wird man von der Technik-Hotline noch abgewürgt, statt eine Entschuldigung oder gar Kostenerstattung zu erfahren. SERVICE-WÜSTE Deutschland...!!
Weiß jemand hier, wie oft wie wenig Leistung nötig ist, damit es als Kündigungsgrund wirksam wird? Mit solcher "Leistung" möchte ich nicht lange alt werden. Da brachte Arcor mit 16.000 mehr Leistung!
(Sachdienliche Antworten bitte an syli-@gmx.de)