von , über "Maxi 18.000" von M-net , am um 00:01 Uhr

Urteil DSL zu langsam

Hier ist ein Urteil für die Kunden die nicht mehr weiter wissen!
Wichtiger Hinweis: Text übernommen aus der Quelle unter der Adresse: http://www.teltarif.de/urteil-zu-langsames-dsl-kuendigung/news/35717.html
Urteil: Zu langsame DSL-Geschwindigkeit rechtfertigt Kündigung.
Kunde erhielt statt 16 MBit/s nur 3 MBit/s
Das Amtsgericht Fürth entschied nun, dass die Kündigung zulässig gewesen sei. Die zu geringe Bandbreite stelle eine so erhebliche Pflichtverletzung dar, dass der Kunde den Vertrag nicht zwei Jahre lang akzeptieren müsse. Auch die Argumentation des DSL-Anbieters, man schulde dem Kunden laut AGB nur die am jeweiligen Ort maximal verfügbare Bandbreite, beeindruckte das Gericht nicht. Eine solche Klausel sei unwirksam, da sie den Kunden, der für die höhere Bandbreite auch zahle, unangemessen benachteilige.
Das hat das Amtsgericht Fürth entschieden (Az.: 340 C 3088/08), wie die Rechtsanwalts-Kanzlei Dr. Bahr berichtet
Vollständiger Bericht auf der Seite:
http://www.teltarif.de/urteil-zu-langsames-dsl-kuendigung/news/35717.html
Allgemein
Geschwindigkeit
Verfügbarkeit
Kundenservice
Preis-/Leistung

War dieser Bericht für Sie hilfreich?

War hilfreich Nicht hilfreich
89 von 92 Benutzern fanden diesen Bericht hilfreich.

Zu diesem Bericht liegen derzeit keine Kommentare vor

Eigenen Kommentar abgeben

Melden Sie sich mit Ihren Benutzerdaten an, um Ihre Bewertung abzugeben. Wenn Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich hier registrieren.

Kommentar abschicken