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Urteil DSL zu langsam
Wichtiger Hinweis: Text übernommen aus der Quelle unter der Adresse: http://www.teltarif.de/urteil-zu-langsames-dsl-kuendigung/news/35717.html
Urteil: Zu langsame DSL-Geschwindigkeit rechtfertigt Kündigung.
Kunde erhielt statt 16 MBit/s nur 3 MBit/s
Das Amtsgericht Fürth entschied nun, dass die Kündigung zulässig gewesen sei. Die zu geringe Bandbreite stelle eine so erhebliche Pflichtverletzung dar, dass der Kunde den Vertrag nicht zwei Jahre lang akzeptieren müsse. Auch die Argumentation des DSL-Anbieters, man schulde dem Kunden laut AGB nur die am jeweiligen Ort maximal verfügbare Bandbreite, beeindruckte das Gericht nicht. Eine solche Klausel sei unwirksam, da sie den Kunden, der für die höhere Bandbreite auch zahle, unangemessen benachteilige.
Das hat das Amtsgericht Fürth entschieden (Az.: 340 C 3088/08), wie die Rechtsanwalts-Kanzlei Dr. Bahr berichtet
Vollständiger Bericht auf der Seite:
http://www.teltarif.de/urteil-zu-langsames-dsl-kuendigung/news/35717.html