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solche Werbeeinträge sollten gelöscht werden. DIES IST NUR EIN WERBEEINTRAG !!
es wird immer besser 2 von 23 !! fanden diesen Bericht hilfreich. Ich mein, ist ja auch Quatsch was da steht ...
und jetzt nur 9 von 31 --- da versucht einer die Statistik zu manipulieren - wer könnte das schon sein ?????
Für alle Realisten :Amtsgericht Fürth im Mai dieses Jahres (Az.: 340 C 3088/08) Zu geringe DSL-Bandbreite ist Kündigungsgrund
"Zu geringe DSL-Bandbreite ist Kündigungsgrund" Das ist eine völlig falsche Interpretation des Urteils. Bitte mal mit etwas mehr Verstand lesen.
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Bei allen Tests immer zu schnell