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Zu diesem Bericht wurden bisher 3 Kommentare abgegeben
Vertrag ist Vertrag! Da ist bessern nicht das Thema sondern das Vertragsende
Danke für den ehrlichen Bericht - Bei einer vertragswidrigen Schlechtleistung ist der Kunde berechtigt, den Vertrag gemäß § 314 BGB außerordentlich zu kündigen (http://www.vzsa.de/UNIQ122459931903388/
Falls NC das mit der geringen Leistung vorher gewusst hat, ist das eigentlich etwas, wofür die deutsche Sprache eine andere Vokabel bereithält.
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Finger weg von Netcologne!
Habe kurz darauf auf 6MB gewechselt, ging auch noch.
Irgenwie euphorisiert hebe ich dann 18MB bestellt.
Das war ein Eigentor. Die Geschwindigkeiten sanken rapide, Telefonate (wenn man denn jemanden an einen Apparat bekam)
waren unerquicklich: Modem platt, falsches Kabel, Computer zu doof eingestellt u.v.m.) waren glatte Zeitverschwendung,
eine Bestätigung der besprochenen Dinge gab es nie!
Mittlerweile (innerhalb eines halben Jahres) habe ich 4 mal den Vertrag gekündigt, einmal davon per Einschreiben mit Rückschein.
Selbst gegen solche Willensäußerungen sind die immun.
Mein nächster Schritt wird sein, denen die Einzugsermächtigung zu entzirhen.
Mal schauen, ob es sich bessert.