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Zu diesem Bericht wurden bisher 2 Kommentare abgegeben
Das typische und unsinnige Geschreibsel hier. Wenn Sie die AGB kennen würden, dann wäre uns dieser unsinnige Satz und die Ihre unbegründete Bewertung erspart geblieben.
Wenn schon, dann sollten hier auch qualifizierte, detailierte Angaben und Informationen gemacht werden und nicht solch nichtssagendes, unqualifiziertes Geschreibsel - geht gar nicht!
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