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Zu diesem Bericht wurden bisher 4 Kommentare abgegeben
Es heisst ja auch nur "mit DSL 600 Anschluss" - was geht, hängt von der Leitungsqualität ab - und ist auch VORHER auszutesten.
Da du ja 3000 kriegst und die Telekom seit langem kein 3000er Paket mehr anbietet, wechselst du dann halt den Anbieter.
Viel Spaß beim Gericht! Der einzige, der was davon hat, wird dein Anwalt sein
Urteil bitte genau lesen: Dort 3000 bei 16000er Vertrag. Bei Dir m.E. kaum 'Erhebliche Pflichtverletzung'. Rat: Verbraucherschutz konsultieren.
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