von , über "DSL 6.000" von Deutsche Telekom , am um 23:14 Uhr

DSL

Die zugesagten 6000 wurden nur zur Hälfte erreicht. Werde bei Gelegeheit das Urteil des Amtsgerichtes Fürth zur Sprache bringen. Zugesagte Geschwindigkeit muß eingehalten werden, sonst kann man Minderung geéltend machen.
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Zu diesem Bericht wurden bisher 4 Kommentare abgegeben

Kommentar von Heinz (Heinz) 21.11.2009 um 11:40 Uhr
Es heisst ja auch nur "mit DSL 600 Anschluss" - was geht, hängt von der Leitungsqualität ab - und ist auch VORHER auszutesten.
Kommentar von Telekomiker (Telekomiker) 21.11.2009 um 14:27 Uhr
Da du ja 3000 kriegst und die Telekom seit langem kein 3000er Paket mehr anbietet, wechselst du dann halt den Anbieter.
Kommentar von wilson (Drozella) 21.11.2009 um 16:52 Uhr
Viel Spaß beim Gericht! Der einzige, der was davon hat, wird dein Anwalt sein
Kommentar von Jason (Jason) 21.11.2009 um 18:33 Uhr
Urteil bitte genau lesen: Dort 3000 bei 16000er Vertrag. Bei Dir m.E. kaum 'Erhebliche Pflichtverletzung'. Rat: Verbraucherschutz konsultieren.

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