von , über "MagentaZuhause M (50/10) VDSL" von Deutsche Telekom , am um 23:05 Uhr

Ich muss zahlen für einen Vertrag, den ich nicht nutzen KANN

Die Einrichtung des Anschlusses war gewohnt kompliziert, aber das kennt man ja nicht anders. Eine Woche nach dem eigentlichen Termin hatte ich dann Internet.

Bis zur Kündigung lief dann eigentlich alles ok, Ausfälle waren selten und kurz, vielleicht alle paar Monate für ein paar Minuten.

Dann kam die Kündigung. Kurz zu meinem Hintergrund: Da ich in ein Studentenwohnheim gezogen bin, in dem bereits ein funktionierender Internetanschluss vorlag, der auch in der Miete drin war, und weil der Vermieter keine anderen Anschlüsse erlaubt, habe ich natürlich gekündigt.

Als ein paar Tage nach der Kündigung der Anruf vom Kundenservice kam, wurde mir noch gesagt, dass die Kündigung zu meinem gesetzten Termin kein Problem wäre, ich solle doch nur den Mietvertrag, aus dem der andere Anschluss hervorgeht, vorlegen. Hab ich auch gemacht. Doch anschließend sollte ich noch über ein halbes Jahr den unnutzbaren Anschluss weiterzahlen.

Darüber hinaus können die (sich jedesmal wechselnden) Leute vom Kundeservice sich nicht mehr an die Abmachung erinnern, die Aufzeichnung des Telefonats können sie leider nicht mehr finden (ist klar).

Mittlerweile habe ich ein Verfahren bei der Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur eröffnet. Ich werde sehen, ob sich die Berichte hier aktualisieren lassen, dann würde ich es tun, sobald es Neues gibt.

Eins ist klar: in meinem ganzen Leben werde ich nie wieder ein Telekom-Produkt nutzen. Meine Familie übrigens auch nicht. Sieben Telekom-Verträge auf einmal gekündigt, da können die ja ausrechnen, ob sich meine 40 Euro pro Monat noch lohnen.
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Zu diesem Bericht wurden bisher 4 Kommentare abgegeben

Kommentar von Heinz (Heinz) 02.05.2017 um 08:49 Uhr
Das sollte/darf nicht passieren...aber bei den anderen Anbietern liest man auch solche "Storys" - dann viel Glück beim Wechsel!
Kommentar von satansrache (satansrache) 02.05.2017 um 17:33 Uhr
Ihre Kündigung juckt niemanden. Es ist ein kommen und ein gehen, wie bei jedem Provider. Wenn Sie glauben, dass es bei anderen Anbietern keine Problem gibt, sind Sie sehr naiv.
Kommentar von Foxi (Foxi) 03.05.2017 um 22:47 Uhr
Da ist die Telekom aber auch im Recht. Telekommunikationsgesetz §46 - Absatz 8
Kommentar von rachesatans 29.05.2017 um 01:59 Uhr
@satansrache, solange Ihre Kommentare naiv bleiben, dann gehts ja noch! @Foxi "Da ist die Telekom aber auch im Recht." schon gehört, d. auch eine MÜNDLICHE ABSPRACHE auch unter Vertragsrecht fällt?

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