von , über "DSL 6.000" von Deutsche Telekom , am um 03:27 Uhr

Kanzlei des Grauens?!

Ich wollte mal kurz allen Mut zusprechen, die wegen Umzug und daraufhin wegen nicht Verfügbarkeit von vereinbarten Leistungen am neuen Ort den Vertrag vorzeitig kündigen, dann aber seitens der Telekom von der "Kanzlei des Grauens" angegangen werden.

Neben mir liegt immer noch ein großer Stapel von Belegen, was die Telekom von mir an Kohle wollte, und auch von meinem Konto einzog und kurzerhand entgegen aller telefonischer "Hotline"- Auskünften auch tat. Nach Widerspruch seitens von mir, kam die "Kanzlei des Grauens" und meinte einen Mahnbescheid erstellen zu müssen. Auch dagegen gab es einen Widerspruch von mir, mit der Androhung, ebenfalls einen Rechtsbeistand einzuschalten, wenn sie es nicht einsehen wollen, dass ich keine Leistungen bezahlen werde, die Standortbedingt überhaupt nicht zu leisten sind.

Seither ist es eine "Kanzlei des Stillschweigens"!

Mein Rat: Wehrt Euch, wenn die Telekom meint, als ehemaliges subventioniertes Staatsunternehmen den "normalen" Leuten das Geld aus der Tasche ziehen zu können.

Pah.
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Zu diesem Bericht wurden bisher 3 Kommentare abgegeben

Kommentar von Wind47166 (Wind47166) 12.04.2011 um 10:20 Uhr
Um was geht es hier eigentlich???Fragen über Fragen die hier nicht stehen Bericht mangelhaft und auch nicht hilfreich
Kommentar von Foxi (Foxi) 12.04.2011 um 12:13 Uhr
Ich würde mir mal das BGH Urteil zur Kündigung bei Umzug zu Gemüte führen. Das BGH hat eindeutig festgestellt das man keinerlei Sonderkündigungsrecht in dem Falle hat! Az. III ZR 57/10
Kommentar von Ölli 12.04.2011 um 13:40 Uhr
Um welche nicht Verfügbare Leistung handelt es sich überhaupt? DSL 3000 statt 16000 oder was? Wie Foxi schon sagte, du hast bei Umzug keinerlei Sonderkündigungsrecht bei Umzug!

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