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Wenn Sie UM die Einzugsermächtigung entzogen haben, was Sie ja sicherlich schriftlich belegen können, dann kann man doch problemlos zurückbuchen. Wo liegt da das Problem?
Hallo Satansrache... vieleicht richtig lesen... Die buchen ab obwohl die Einzugsermächtigung entzogen worden ist.... Natürlich hole ich den abgebuchten Betrag jedesmal wieder zurück...
@wilfreid, nicht aufregen, das Lesen ist nicht gerade die Stärke von satansrache
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bei denen weis die linke Hand nicht was die rechte macht.....