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Es wird sich um den Digital Receiver und die Smartcard gehandelt haben.Bleibt Eigentum von UM,wenn ich auch das Vorgehen nicht OK finde.Denke ein Anruf hätte das klären können.
Was soll das heißen: "Einspruch eingelegt"??? Ein solches Rechtsmittel haben Sie nur vor Gericht.. Lassen Sie sich eine neue spezifizierte und nachvollziehbare Rechnung zusenden, .
Es ist nun mal bei allen Providern so,das bei Vertragsende alle Leihgeräte zurück zu geben sind,inklusive Smartcard.Bei Unklarheiten einfach mal nachfragen.
So leid es mir tut, aber als Erbe bist du Rechtsnachfolger, also geht auch der Unitymediavertrag bzw die Rücksendepflicht auf dich über. Ein Anruf hätte sicherlich geholfen bei der Gerätefindung..
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Forderungen
Nach seinem Tod meldete ich Ihn ab. Eine _Zeitlang später erhielt die Aufforderung ein Gerät zurückzusenden einschl irgendeiner Karte. Keine Ahnung,was das war.
Schließlich fand ich ein solches Gerät. Eine karte fand ich nicht, ich vermutete sie in dem Gerät. Ich habe das zurückgeschickt (es war eine berliner Adresse angegeben).
Einige Zeit später erhielt eine Rechnung über "nicht zurückerhaltenes Zubehör", zweimal aufgeführt und 94 Euro teuer.
Mit einer derart spezifischen Rechnung kann man irgendjemand immer irgendwas in Rechnung stellen... Macht auf mich keinen seriösen Eindruck!
Ich habe Einspruch eingelegt und warte mal ab.