von , über "DSL 2.000 (2048/384)" von Versatel , am um 16:35 Uhr

Ständige Störungen, keine Annahme der Störungsmeldungen für die Vergangenheit

Kann nur jedem von Versatel abraten wegen m. E. schlechter Leistung und hoher krimineller Energie.
Seit Anschlußlegung kam es ständig zu Störungen des Telefon und Internetanschlusses. Da die meisten Störungen spätabends oder nachts auftraten und nachts keine Störungsmeldungen über die Servicehotline möglich sind, habe ich diese am nächsten Tag gemeldet. Die Mitarbeiter der Servicehotline weigerten sich jedoch, keine aktuell vorliegende Störung aufzunehmen. Mit "Glück" konnte ich dann irgendwann eine aktuell vorliegende Störung melden. Ein Mitarbeiter der kostenpflichtigen Servicehotline bestätigte dabei die tote Internetleitung. Per SMS wurde mitgeteilt, dass an der Störung gearbeitet wird und dass sie behoben sei. Tatsächlich funktionierte dann wenigstens wieder der Telefonanschluß, aber der Internetanschluß war weiterhin ständig gestört, vor allem nachts. Schließlich habe ich die Rechnungen um die Hälfte der Grundgebühr gekürzt wegen der nichterbrachten vertraglichen Leistung und dies per Fax+E-Mail+telefonisch mitgeteilt. Desweiteren habe ich wegen der nichterbrachten Leistung außerordentlich gekündigt. Eine Stellungnahme zur Rechnungskürzung erfolgte nicht, statt dessen stur Mahnungen+ Inkassobüro. Schließlich eine kurze Mitteilung über eine pauschale Gutschrift von 25,- EUR wegen der aufgetretenen Störungen und dass weitere Gutschriften nicht erteilt werden. (unabhängig von zukünftigen Störungen und zu erbringender Leistung?) Die außerordentliche Kündigung wurde seitens Versatel abgelehnt, statt dessen kündigte Versatel wegen Zahlungsrückstand. (natürlich ohne Stellungnahme zur Rechnungskürzung). Die rückständigen Posten von ursprünglich ca 100,- EUR sind nun durch Inkasso+Anwaltskosten+Entschädigungskosten durch Kündigung auf ca 700,- EUR angestiegen und werden weiter durch Gerichtskosten ansteigen. Werde aber auf jeden Fall die gerichtliche Auseinandersetzung zu Ende führen. Bei positivem Urteil dürften alle genervten Versatelkunden bei nachweislich nicht erbrachter Leistung dann Rechnungskürzungen vornehmen.
Im übrigen streitet Versatel zur Zeit ab, dass jemals eine Störung vorgelegen habe. (Die erteilte Gutschrift wegen der Störungen? sei nur aus Kulanz erfolgt). Werde wahrscheinlich auch Strafanzeige gegen die Geschäftsführer und sonstigen Beteiligten wegen Betrug, Nötigung und Erpressung stellen. (Betrug hinsichtlich der ersten Rechnungen, in denen die angebliche Leistung aufgeführt war, die nicht erbracht wurde, obwohl Versatel bei Rechnungslegung die Störung bekannt war und die Störung auch durch den Servicemitarbeiter sowie durch die erteilte Gutschrift bestätigt wurde sowie wegen der Aussage, dass nie eine Störung vorgelegen habe. Nötigung und Erpressung hinsichtlich der dann folgenden Mahnungen für eine rechtswidrige Zahlung durch Inkassobüro+Anwälte von Versatel.)
Zum Glück kann ich mir die zivilrechtliche Auseinandersetzung ruhig leisten. Bei Erfolg geht vielleicht sogar strafrechtlich etwas und es wäre schön, wenn Verbrechen auch bestraft würden, vor allem wenn es in großem Stil betrieben wird.
Ich rate jedem, bei Störungen, zu versuchen, diese nachzuweisen und bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen mit Versatel sich einen Anwalt hinzuzuziehen. Bei offensichtlichem beweisbarem Vorspiegeln falscher Tatsachen zur Erzielung eines Vermögensvorteils, sollte ruhig Strafanzeige wegen Betrugs gestellt werden. Dafür werden schließlich Polizei und Stattsanwaltschaft von den Steuergeldern bezahlt.
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