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Amtsgericht Fuerth Urteil vom 7.9.2009 AZ:340 C 3088/08. Fristlose Kündigung bei NICHTERREICHEN der vereinbarten DSL Bandbreite.
Bring nur was, wenn du mit auch mit Anwalt trost und kosten!!
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Versatel Finger weg
Das bereue ich jetzt.habe bei Versatel eine 6000 Bandbreite bestellt.Aber die Bandbreite liegt bei 4000.Nach mehr maliger Reklamation und Kündigung des Vertrags per Fax,bin ich von Versatel ÜBER FON!!! kontaktiert worden ,das die Bandbreite von 2500 bis zu 6000 varieren kann,und bei ihnen ist es nicht möglich eine Bandbreite von 6000 bereitzustellen!!!!!!!!!!Bei Vodafone habe ich immer eine BR von 6000 geliefert bekommen.Das ganze habe ich einen Rechsanwalt übergeben,mit den Daten von Vodafone.Ein Gutachter hat gesagt,Versatel schaltet das Maximum auf eine Leitung auf um Kosten zu sparen,danach wird das Ganze gesplittet!Versatel ist eine Verbrechergang.
Keinen Vertag mit dieser Verbrechergang abschliessen