DSL kündigen

Wann kann ich meinen DSL-Vertrag kündigen?

Einen Telefon- oder DSL-Vertrag zu kündigen kann oft komplizierter sein, als man es sich vorstellt. Bevor man einen neuen Vertrag abschließt, sollte man unbedingt auf die Laufzeiten, Kündigungsfristen und potenzielle Kündigungsgründe achten. Ansonsten kann es bei Preiserhöhungen oder Vertragswechsel zu bösen Überraschungen kommen. Besonders bei DSL-Tarifen mit relativ niedrigen Grundgebühren, sollte man besonders aufmerksam sein, da diese die günstige Grundgebühren mit langen Laufzeiten kompensieren. Im Zweifelsfall muss man zwischen Flexibilität und Preis abwägen, denn die Vertragslaufzeiten der DSL-Provider schwanken zwischen einem und 24 Monaten. Kündigt man einen DSL-Vertrag nicht rechtzeitig, kann sich dieser um bis zu 12 Monate automatisch verlängern. Die jeweilige Kündigungsfrist finden Sie im zugehörigen Vertrag. In diesem Fall spricht man von einer ordentlichen Kündigung.

Habe ich ein Widerrufsrecht?

Sollte man sich das Kleingedruckte im DSL-Vertrag erst nach dem Vertragsabschluss durchlesen, besteht grundsätzlich ein Widerrufsrecht, durch welches man innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten kann.

Wurde ein DSL-Vertrag am Telefon oder per Internet geschlossen, so gelten die Regelungen des Fernabsatzrechtes. Nach diesem Gesetz ist der DSL-Anbieter zunächst verpflichtet, den Kunden über die rechtlichen Rahmenbedingungen und über die Möglichkeit des Widerrufs zu informieren. Hierzu sind die Paragraphen 312b BGB, 312c BGB und 312 d BGB zu beachten. Aufgrund des geschlossenen Fernabsatzvertrages kann der Kunde seine abgegebene Willenserklärung, ohne die Abgabe eines Grundes gemäß § 355 BGB, innerhalb von zwei Tagen widerrufen.

Kann ich meinen DSL-Vertrag bei Umzug kündigen?

Ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug besteht grundsätzlich nicht. Aber es steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten gemäß § 46 Abs. 8 TKG zu, wenn der Provider nicht in der Lage ist die versprochene Leistung am neuen Wohnsitz zu erbringen. Ein solches Sonderkündigungsrecht darf nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des DSL-Providers ausgeschlossen werden.

Kann man wegen Störungen oder zu langsamer Bandbreite kündigen?

Sobald eine versprochene Leistung – wie z.B. eine gewisse Downloadgeschwindigkeit oder auch die störungsfreie Bereitstellung eines Internetzugangs - vom DSL-Provider nicht eingehalten werden kann, sollte der Kunde eine Nachbesserung fordern. Dokumentieren Sie in einem solchen Falle Ihren DSL-Speed über mehrere Tage hinweg. Erfolgt daraufhin keine Reaktion, kann der Kunde theoretisch vom DSL-Vertrag zurücktreten. Andersrum kann auch der DSL-Anbieter vorzeitig kündigen, wenn der Kunde die Vorgaben der AGBs nicht einhält. Ein hierdurch entstandener Schaden oder zukünftige Monatsbeiträge können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

Worauf muss ich bei der Kündigung des DSL-Vertrages achten?

Des Weiteren sollte man auf die Form der DSL-Kündigung achten. Die DSL-Provider verlangen unterschiedliche Kündigungsformen. Bei einigen reicht es, eine E-Mail zu verschicken, andere erwarten wiederum eine Kündigung in Briefform. Wenn man wirklich sicher gehen will, sollte man den Vertrag schriftlich kündigen und die Kündigung per Einschreiben verschicken. Dabei gilt als Kündigungsdatum das Eingangsdatum beim DSL-Anbieter.

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