Bericht unzumutbar?
vorheriger Bericht
nächster Bericht
War dieser Bericht für Sie hilfreich?
Zu diesem Bericht wurden bisher 1 Kommentar abgegeben
Je nach dem wie das Urteil des BGH zwecks Umzug interpretiert wird kann es durchaus vorkommen das man, selbst wenn kein DSL geschaltet werden kann, trotzdem den alten Vertrag weiterbezahlen muss.
Eigenen Kommentar abgeben
Melden Sie sich mit Ihren Benutzerdaten an, um Ihre Bewertung abzugeben. Wenn Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich hier registrieren.
1&1 DSL ok, Service & Kundenorientierung miserabel
Sechs Wochen vor dem Umzug habe ich einen Termin vereinbart. Darauf hin wurde ein Techniker avisiert und der Termin mehrfach (auch per SMS) bestätigt. Leider kam an diesem Tag niemand (und ich habe einen Tag Urlaub sinnlos verbrannt)...heute = 5 Wochen später habe ich unzählige Telefonate mit der ziemlich unkompetenten Hotline geführt, durfte mir anhören,
...dass ich jeweils am nächsten Tag zurückgerufen würde (was nie erfolgt ist)
...dass ich meine Mitwirkungspflicht versäumt hätte (nanu, wieso denn das)
...dass die Kollegin "die meinen Sachverhalt bearbeitet" gerade nicht da sein
...dass 1&1 schließlich "nicht zaubern" kann
und habe immer noch keinen funktionierenden Anschluss.
1&1 bucht natürlich weiterhin ab (sowohl die Umzugskosten von knapp 60 Euro, wie auch den Monatbeitrag). Nachdem ich der Abbuchung wiedersprochen habe, kam flugs eine Mahnung und eine Androhung das ganze ans Inkassobüro zu geben. Meine Einwendung, dass ich kaum bei Nichtleistung zahlen werde, wurde bislang völlig ignoriert.
Fazit: Im Problem- oder Störungsfall erkennt man den wirklich guten Anbieter; hier habe ich jdenfalls nicht den Eindruck, dass sich irgendjemand wirklich um die Lösung des Problems bemüht. Daher: Kündigung ist raus und nie wieder!