von , über "1&1 DSL 50" von 1&1 , am um 11:05 Uhr

Ablehnung Sonderkündigung

Trotz rechtzeitiger Kontaktaufnahme und Einreichung meiner Sonderkündigung aufgrund meines Umzuges in eine andere Wohnung (wo ein bestehender Kabel Deutschland Anschluss besteht) wurde meine Kündigung nicht anerkannt. Ich habe mehrfach dort angerufen- dann wurde mir erklärt es reicht die Ummeldebestätigung. Diese habe ich umgehend zugesandt. -----Keine Kündigung Dann kam die Aussage ich solle die Vertragsdaten meiner Lebensgefährtin offenlegen mit der Laufzeit und Ihrer persönlichen Daten. Das habe ich abgelehnt zum einen aus Datenschutzgründen zum anderen zur Vermeidung plötzlicher Werbeanrufe und Post. Als nächstes kam nach drei Wochen hin und her die Email meine Sonderkündigung wird anerkannt wenn ich einen einmalbetrag von 130 Euro bezahlen würde. Dann würde der Vertrag bis dahin laufen. Das heißt noch zweimal Monatsgebühr + 130 Einmalbetrag. Was sind das bitte für Geschäftspraktiken? Unfreundlich am Telefon und Bearbeitungszeit der Angelegenheit von nunmehr 6 Wochen. Alle anderen Verträge habe ich alle gekündigt bei 1&1. Nie wieder dieser Verein.
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Zu diesem Bericht wurden bisher 5 Kommentare abgegeben

Kommentar von satansrache (satansrache) 13.01.2017 um 17:34 Uhr
Werbeanrufe erhält man nur wenn man diese zugestimmt hat. Ohne Zustimmung sind Werbeanrufe nicht mehr erlaubt. Im übrigen ist 1&1 auch kein Verein.
Kommentar von Foxi (Foxi) 15.01.2017 um 18:19 Uhr
Es gibt genügend urteile dazu im Netz. Es gibt KEIN Sonderkündigungsrecht bei Umzug!
Kommentar von Foxi (Foxi) 15.01.2017 um 18:23 Uhr
Zumindest solange der Provider am neuen Wohnort ein vergleichbaren Anschluss schalten kann. Nur wenn das nicht geht hat man eine 3 monatige Sonderkündigungsfrist.
Kommentar von Foxi (Foxi) 15.01.2017 um 18:27 Uhr
Telekommunikationsgesetz §46 Absatz 8
Kommentar von PetryT90 (TinchenP) 06.05.2017 um 00:50 Uhr
Zum Thema Datenschutz. da musste ich ehrlich gesagt schmunzeln. Hier wird aus Kulanz entschieden. Und um eine Entscheidung erwirken zu können, sind nunmal Nachweise erforderlich. Sollte einleuchten.

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