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Zu diesem Bericht wurden bisher 5 Kommentare abgegeben
Werbeanrufe erhält man nur wenn man diese zugestimmt hat. Ohne Zustimmung sind Werbeanrufe nicht mehr erlaubt. Im übrigen ist 1&1 auch kein Verein.
Es gibt genügend urteile dazu im Netz. Es gibt KEIN Sonderkündigungsrecht bei Umzug!
Zumindest solange der Provider am neuen Wohnort ein vergleichbaren Anschluss schalten kann. Nur wenn das nicht geht hat man eine 3 monatige Sonderkündigungsfrist.
Telekommunikationsgesetz §46 Absatz 8
Zum Thema Datenschutz. da musste ich ehrlich gesagt schmunzeln. Hier wird aus Kulanz entschieden. Und um eine Entscheidung erwirken zu können, sind nunmal Nachweise erforderlich. Sollte einleuchten.
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Ablehnung Sonderkündigung